Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

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Semester:WS21/22
 
Titel:

Ein selbstbestimmtes Leben mit assistiven Technologien?

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Kultur, Ästhetik, Medien - Neue Medien 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfungen A 5.1/2, Modul: Kultur, Ästhetik und Medien (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 5.1-3: Schwerpunkt: Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 6.1-3: Schwerpunkt: Exklusion-Inklusion-Diversity (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 10.1-3: Schwerpunkt: Soziale Arbeit im demografischen Wandel - Soziale Arbeit mit Älteren (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 im Wintersemester 2021/22)
 
DozentIn:Weingartz, Sarah, M.A., M.Sc.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Onlineseminar, ergänzt durch Treffen vor Ort, soweit möglich

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Das Blockseminar findet vom 04.10.2021 bis zum 08.10.2021, jeweils 9.00-17.30 Uhr, statt.
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:04.10
 
Raum:Online (optional 03.2.003)
 
Kommentar:
[editieren]
Dieses Seminar wird in digitaler Form durchgeführt; nach Möglichkeit finden persönliche Termine vor Ort statt.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 45 TeilnehmerInnen beschränkt. (Begrenzung für Lehrbeauftragte)

Inhalt:

Assistive Technologien stellen seit Jahren einen wichtigen Bereich technologischer, insbesondere digitaler Entwicklung dar. Gerade im Zusammenhang mit dem Forschungsfeld Ambient Assistend Living entstand ein Bereich, in dem es zur Entwicklung vieler spezifischer Anwendungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere, häufig als vulnerabel bezeichnete Personengruppen, kam. Während in den Anfängen dieser Forschung (jedenfalls in Deutschland) der Fokus darauf gerichtet wurde, sie unter technischen Gesichtspunkten für die Lebenswelten – z.B. älterer Menschen – zu optimieren, entwickelte sich vor allem in den vergangenen 15 Jahren ein kritischer Diskurs, der auch die Risiken derartiger Technologien (z.B. für die Selbstbestimmung, Teilhabe, Würde usw.) in den Blick nimmt. Mit der stärkeren Durchdringung des Alltags mit digitaler Technik werden zudem neue und teilweise auch paradoxe Wirkungen ihres Einsatzes sichtbar. Dazu zählt z.B. das Phänomen, dass assistive Technologien zur Förderung der Selbständigkeit, die kompensierend wirken sollen, bestimmte Aktivitäten übernehmen und damit langfristig einem Kompetenzverlust in die Hände spielen, der zur nachhaltigen Beeinträchtigung von Selbständigkeit führen kann. Soziale Arbeit als Profession befindet sich daher nicht selten in einem Zwiespalt, bei dem es auf der einen Seite um die Förderung des Zugangs zu neuen Technologien (z.B. zwecks Förderung digitaler Teilhabe) geht, auf der anderen Seite jedoch ein aufklärerisches Handeln entwickeln muss, das auch auf die Nachteile der Nutzung einer neuen Technik (z.B. in der Pflege) aufmerksam macht. Will sich Soziale Arbeit als Akteurin der Implementierung assistiver Technik verstehen, muss sie sich mit sozialen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes derartiger Technologien befassen. Angesprochen ist damit auch die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Handlungsfelder, die in der Sozialen Arbeit angesichts des digitalen Wandels entstehen. Als ein solches neues Handlungsfeld gilt die Technikberatung, die als ein neues, inhaltlich noch offenes und zu gestaltendes, gleichzeitig sich jedoch stärker professionalisierendes Feld der Sozialen Arbeit betrachtet wird. Das Seminar findet in enger Kooperation mit einem Projekt statt, in dem es um die Entwicklung eines Konzeptes der Technikberatung (als Baustein der Wohnberatung) geht (dem Projekt TiWo (https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/forschung/forschungsaktivitaeten/forschungsprojekte/tiwo). In diesem Seminar werden ethische und soziale Aspekte assistiver Technologien anhand konkreter Beispiele betrachtet. Des Weiteren werden praktische Übungen zur Entwicklung von Szenarien und Videos gemacht. Zentrale Lehr- und Lernform ist das forschende Lernen, beim dem der Umgang mit digitalen Medien praktisch gelernt und erprobt werden soll. Studierende erkunden individuell in einer kleineren empirischen (digitalen) Forschung Möglichkeiten und Bedingungen für eine möglich gute Einbettung von assistiven Technologien, z.B. für bestimmte Zielgruppen. Sie erproben zudem verschiedene Methoden wie beispielsweise das Schreiben von Anwendungsszenarien und die Auswertung von digitalen Forschungsmaterialien. Dabei setzen sie sich mit sozialen und ethischen Aspekten der Nutzung assistiver Technologien für ein Selbstbestimmtes Leben auseinander.

Arbeitsformen:

Gruppenarbeit, Kurzreferate, praktische Übungen, Gruppen- und Plenumsdiskussion sowie Exkursion (falls möglich)

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Die Erstellung eines Anwendungsszenarios (für eine ausgewählte technische Technologie) in Form eines Animationsvideos ODER einer Hausarbeit, welches ein Dilemmata (Wertekonflikt z.B. Privatsphäre vs. Sicherheit) im Bezug zu einer Technologie beinhaltet.
Hausarbeit: im Umfang von ca. 5 Seiten, inkl. einer wissenschaftlichen Begründung des Szenarios.
Animationsvideo: ca. 5 Minuten.
Prüfungsleistung beinhaltet zusätzlich ein Kurzreferat (im Umfang von ca. 20 Minuten), verbunden mit einer moderierten Diskussion. Prüfungsleistung kann nach vorheriger Absprache in Gruppenarbeit erbracht werden.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
24.09.2021 bis 04.10.2021


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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