Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

(Mehr Infos in der Hilfe)

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Semester:SS21
 
Titel:

Einführung in das Jugendstrafrecht

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung G 4.3, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2015/2021)

BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
BA Kipäd Prüfung WA.1: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnungen ab 2014)
 
DozentIn:Temme, Gaby, Prof. Dr.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Reines Onlineseminar

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Freitag,
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarumfang:2 SWS
Seminarbeginn:16.04
 
Raum:Moodle, Teams,...
 
Kommentar:
[editieren]

Inhalt:

Jede*r – auch Studierende und Lehrende am Fachbereich – war in seiner Jugend kriminell. Straftaten im Jugendalter sind normal und eine Episode, die wieder aufhört. Das Jugendstrafrecht sieht deshalb besondere Möglichkeiten vor, mit dieser Jugendkriminalität – wenn sie angezeigt und registriert wurde – umzugehen. Es handelt sich um die Diversion. Für Jugendkriminalität, die nicht mehr als `normal´ anzusehen ist, gibt es im Jugendstrafrecht ebenfalls besondere Regelungen. Das Jugendstrafrecht geht von einem Erziehungsbedarf aus, der durch Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und als ultima ratio die Jugendstrafe ausgeglichen werden soll. Insofern werden Schnittstellen zum Kinder- und Jugendhilferecht relevant.
Jede*r Sozialarbeiter*in/-pädagoge*in, der*die später im Jugendbereich tätig sein will, sollte um die strafrechtlichen Sonderregelungen und ihre Wirksamkeit wissen.

Ziel der Veranstaltung ist es, ein Verständnis für die relevanten Regelungen des Jugendstrafrechts im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht zu entwickeln.

Bitte zu allen Terminen die Gesetzestextesammlung für Soziale Arbeit mitbringen.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Voraussetzung für die Veranstaltung sind die Kenntnisse aus dem Modul G 4.1 (BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik) oder E 4.1 (BA Pädagogik der Kindheit und Familienbildung).

Arbeitsformen:

Diverse, Schwerpunkt Fallarbeit

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Die Prüfungsleistung erfolgt als Gründen des Gesundheitsschutzes als besondere Prüfungsleistung gem. § 21 RahmenPO in der Form einer schriftlichen Ausarbeitung von Fragen und mit Kurzfalllösungen. Die Fragen und Kurzsachverhalte werden in diesem Fall am 27.07.2021 um 9.00 Uhr auf Moodle in dem belegten Kurs hochgeladen. Die schriftliche Ausarbeitung muss am 27.07.2021 bis 15.00 Uhr an die E-Mail-Adresse der Prüferin als Word-Dokument oder RTF-Dokument übersandt worden sein. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gruppenarbeit. Jede*r zu Prüfende hat die Leistung daher einzeln zu erbringen.

Sofern die Veranstaltung als Teilwahlmodul mit Prüfungsleistung angewählt wird, besteht die besondere besondere Prüfungsleistung gem. § 21 RahmenPO zu 100% aus den spezialisierten Inhalten aus G 4.3. Im Übrigen gelten die oben ausgeführten Bedingungen.

Basisliteratur:

Zu allen Veranstaltungen ist die Textsammlung Gesetze für die Soziale Arbeit mitzubringen.

Eine darüber hinausgehende Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
26.03.2021 bis 03.05.2021


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
eigener Stundenplan:Die Vormerkung für den persönlichen Stundenplan ist erst nach dem Login möglich. Ihre Logindaten erhalten sie nach der Registrierung für das Online-KomVor.