Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Hinweise zur Seminaranmeldung

 

aktuelles Semester: SS19

 

 

 

Besondere Hinweise zum SS 2019

 

 

Belegung und Anmeldung zu den Seminaren im Bachelor und für MB6.1 im MA PB

 

In beiden Bachelor-Studiengängen und für MB6.1 im MA PB erfolgt die Seminarbelegung für alle Seminare außer Propädeutik für Studierende ab dem zweiten Semester über das Online Studierenden Support Center (OSSC).

OSSC-Seminaranmeldung
vom 5.2. bis zum 18.2.2019 im
Online Studierenden Support Center (OSSC) >>

 

Im OSSC finden Sie nach dem Login die Seminarbelegung unter "Prüfungsverwaltung". Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie auf der Fachbereichs-Website:
Infos zur Seminarbelegung im OSSC >>

 

Zur Seminarbelegung wird ein Zugang zum OSSC und eine TAN-Liste benötigt. Studierende, die noch keinen Zugang zum OSSC haben oder keine TAN-Liste haben, erhalten diese beim Service-Desk der Campus-IT im Gebäude 1 .

 

Die Vergabe der Seminarplätze in teilnahmebegrenzten Seminaren erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Ordnung des Fachbereiches. Nach der Berücksichtigung besonderer Studienbedingungen (siehe weitere Infos rechts unten) haben zunächst höhere Fachsemester Vorrang, danach entscheidet das Los. Der Zeitpunkt der Anmeldung zwischen dem 5.2. bis zum 18.2.2019 spielt keine Rolle, wir empfehlen aber dringlichst, die Anmeldung nicht auf den letzten Drücker durchzuführen, damit auf eventuelle Probleme noch reagiert werden kann!

 

Die Ergebnisse der Seminarplatzvergabe werden voraussichtlich am 22.2.2019 im OSSC unter "Meine Seminare" veröffentlicht.

 

Seminare mit freien Seminarplätzen werden vor Beginn der Vorlesungszeit auf dem Schwarzen Brett der Webseite des Fachbereiches veröffentlicht. Die Plätze werden ggf. in der ersten Seminarsitzung vergeben.

 

 

Verbindliche Anmeldung zu den Seminaren

 

Studierende, die im Online-Verfahren einen Seminarplatz erhalten haben, müssen sich in der ersten oder - bei freien Seminarplätzen in Langzeitseminaren - in der zweiten Seminarsitzung durch die Unterschrift in der Seminarliste verbindlich zum Seminar anmelden. Freie Seminarplätze können dann ggf. auch an Studierende vergeben werden, die sich nicht online angemeldet haben.

 

 

NEU SEIT WS 2018/19 !!!

 

Anmeldung zu den Prüfungen in allen Studiengängen

 

NEU SEIT WS 18/19 !!! Studierende, die sich im Seminar durch Eintrag in die Seminarliste verbindlich zum Seminar angemeldet haben, müssen sich zusätzlich im OSSC zur Prüfung oder zum Testat anmelden!
Online Studierenden Support Center (OSSC) >>

Für jedes Seminar gibt es dazu eine eigene Frist zur Prüfungs-/Testatanmeldung die in der Detailansicht im Komvor unten angezeigt wird. Diese Fristen sind nach folgendem Prinzip festgelegt:

  • Für alle Langzeitseminare, deren zweiter Seminartermin vor dem 21.4. stattfindet, ist die Frist zur Prüfungsanmeldung der 29.4.2019.
  • Für alle weiteren Langzeitseminare und für alle Blockseminare gibt es eine individuellen Frist zur Prüfungsanmeldung. Bitte unbedingt im KomVor beim jeweiligen Seminar prüfen, bis wann sie sich zur Prüfung oder zum Testat anmelden müssen! Bei Blockseminaren ohne Vortreffen ist liegt die Frist zur Prüfungsanmeldung in der Regel schon in der Blockphase am zweiten Tag nach dem Seminarstart!

Auch zur Prüfungs-/Testatanmeldung wird ein Zugang zum OSSC und eine TAN-Liste benötigt. Studierende, die noch keinen Zugang zum OSSC haben oder keine TAN-Liste haben, erhalten diese beim Service-Desk der Campus-IT im Gebäude 1 .

 

Im OSSC finden Sie nach dem Login die Prüfungs- und Testatanmeldung unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung unter "Prüfungsverwaltung". Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie auf der Fachbereichs-Website:
Infos zur Prüfungs-/Testatanmeldung im OSSC >>

 

 

Hinweise zum Wahlmodul im Bachelor

 

Im Wahlmodul im BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik müssen nach der Prüfungsordnung ab 2011 insgesamt zwei bis vier Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 8 SWS und 12 LP besucht werden. In zwei von diesen Lehrveranstaltungen ist eine mit "bestanden" bewertete Prüfungsleistung nachzuweisen (Prüfung WM.1 und WM.2). Im BA Pädagogik der Kindheit und Familienbildung gilt das (PO 2014 oder 2015) entsprechend, dort müssen aber nur eine oder zwei Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS und 6 LP besucht werden und in einer dieser Lehrveranstaltungen ist eine mit "bestanden" bewertete Prüfungsleistung nachzuweisen (Prüfung WA.1).

 

NEU SEIT WS 18/19 !!! Sie können für alle 4-SWS- und 2-SWS-Seminare in den Bachelor-Studiengängen am Fachbereich SK, die Sie für das Wahlmodul belegen können, auch in der OSSC-Seminarbelegung Wünsche eingeben. Auch die Prüfungsanmeldung erfolgt für diese Seminare im OSSC. Dabei können Sie sich in 2-SWS-Seminaren im Wahlmodul jeweils für WM.1, WM.2 oder WA.1 entweder mit oder ohne Prüfung anmelden.

 

In anderen Fachbereichen und anderen Studiengängen müssen Sie grundsätzlich den Wahlmodulschein für Ihren Studiengang von dem jeweiligen Dozierenden unterschreiben lassen und im Studienbüro abgeben, unabhängig davon, ob es eine 4-SWS-Veranstaltung oder eine 2-SWS-Veranstaltung ist:

Wahlmodulschein Sozialarb./Sozialpäd. >>

Wahlmodulschein PKF >>

 

 

Berücksichtigung besonderer Studienbedingungen bei teilnahmebegrenzten Seminaren

 

Behinderte und chronisch kranke Studierende, Studierende mit zu betreuenden, bis 14 Jahre alten Kindern und Studierende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine pflegebedürftige Angehörige pflegen können eine angemessene Berücksichtigung bzw. einen Nachteilsausgleich bei der Vergabe der Plätze in teilnahmebegrenzten Seminaren beantragen. Neue Anträge für die Seminarplatzvergabe ab dem SS 2019 müssen bis zum 12.2.2019, 11 Uhr im Dekanat abgegeben werden. Weitere Informationen auf dem
Antragsformular [PDF, 127 KB] >>

 

 

Studierende im ersten Semester können auch zu Beginn des Semesters den Antrag einreichen und erhalten dann eine Bescheinigung, die Sie in teilnahmebegrenzten Seminaren in der ersten Sitzung vorlegen können.