Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: WS24/25
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste Online-Seminaranmeldung bis 29.07.2024, 14:00 Uhr
Zweite Online-Seminaranmeldung bis 30.09.2024, 14:00 Uhr

(Mehr Infos in der Hilfe)

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Semester:WS24/25
 
Titel:

Soziale Arbeit im Strafrechtssystem

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Didaktik sowie Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung A 1.1, Modul: Professionelle Identität (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 1.1-3: Schwerpunkt: Arbeitsmarkt, Beruflichkeit und Soziale Arbeit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 6.1-3: Schwerpunkt: Exklusion-Inklusion-Diversity (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA Soz Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Krömer, Christian, Dipl. Soz. Arb.
 
Seminarformat:Seminar möglichst vor Ort, nur soweit das nicht möglich ist, online

(Aktuelle Planung - Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn in der ersten Sitzung. Hinweise zum Seminarstart finden Sie in Moodle.)
 
Zeit:Donnerstag,
16:15 Uhr bis 19:30 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:10.10
 
Raum:03.1.041
 
Kommentar:
[editieren]

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 45 TeilnehmerInnen beschränkt. (besondere Arbeitsformen (praktische Übungen, Rollenspiele))

Inhalt:

Sozialarbeiter/innen in der ambulanten und stationären Strafrechtspflege stehen häufig vor besonderen Herausforderungen wie der Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen. Das bedeutet nicht selten einen Spagat zwischen den Erwartungen der Gesellschaft auf der einen Seite und gleichzeitig der Unterstützung von verurteilten Straftätern auf der anderen Seite. Wir beschäftigen uns in diesem Seminar mit der sozialen Arbeit in der Jugendhilfe im Strafverfahren, den Fachbereichen des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, im einzelnen der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe für Erwachsene. Die Arbeit als Bewährungshelfer im Fachbereich Führungsaufsicht bedeutet die Zusammenarbeit u.a. mit psychisch kranken oder suchtkranken Menschen in Freiheit nach einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug und Straftätern, die mit einer negativen Sozialprognose nach längerer Haftzeit entlassen werden. Ebenso die Arbeit mit Sexualstraftätern nach der Vollverbüßung einer Haftstrafe. Der Fachbereich Gerichtshilfe umfasst auch die Arbeit mit Opfern von Straftaten, z.B. beim Täter-Opfer-Ausgleich oder in Fällen von häuslicher Gewalt.

Sie dürfen ein spannendes und abwechslungsreiches Seminar mit einem hohen praktischen Anteil erwarten.

Neben den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen (Arbeit als Sozialarbeiter/in in der Justiz mit einer entsprechenden beruflichen Laufbahn dort) werden vielfältige Handlungskompetenzen bezüglich der Arbeit mit Straftäter/innen in den o.g. Bereichen erworben.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Das Interesse an der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen und die Bereitschaft zu praktischen Übungen, z.B. zur Gesprächsführung und zu Rollenspielen sollte vorhanden sein.

Die Inhalte des Seminars bauen aufeinander auf, so dass eine regelmäßige Teilnahme sehr sinnvoll ist.

Arbeitsformen:

Praktische Übungen und Rollenspiele u.a. zu den Themen Gesprächsführung und Beziehungsaufbau, Erstellen von Berichten und die Dokumentation der eigenen Arbeit, Deliktarbeit mit dem Klienten, Umgang mit Störungen, Angebot eines sozialen Kompetenztrainings als Gruppenarbeit oder die praktische Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Vorträge und Präsentationen.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Klausur oder Referat/Präsentation im Seminar.

Der Klausurtermin ist am 16.01.2025. Geprüft werden relevante Seminarinhalte zu den o.g. Themen und die Arbeit an einem Fallbeispiel. Die Klausurzeit beträgt 2 Zeitstunden. Die Anwesenheit ist erforderlich 15 Minuten vor Klausurbeginn. Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

Referate/Präsentationen als Prüfungsleistung werden zu Beginn des Seminars in der ersten und zweiten Veranstaltung in Absprache mit dem Dozenten vergeben und sind in ihrer Anzahl begrenzt. Referate/Präsentationen können in Kleingruppen, 2-3 Personen, erstellt werden. Der Umfang der Präsentationen hängt von der o.g. Gruppengröße (2-3 Personen) und der ausgewählten Thematik (Z.B. Jugendhilfe im Strafverfahren oder Bewährungshilfe) ab und kann zwischen 45-90 Minuten inkl. Diskussion im Seminar betragen.

Die Verwendung auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender text- oder sonstige inhaltgenerierende Hilfsmittel (z.B. ChatGPT) ist im Rahmen der Prüfungsleistung nur auf durch den/die Prüfende(n) explizit gestatteten Weise zulässig. Weitere Informationen hierzu folgen in der ersten Seminarsitzung und werden anschließend auf der Lehrplattform (Moodle) in Textform hochgeladen.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung der ersten Phase in den Bachelor-Studiengängen, im Master Empowerment Studies und im Master Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung war nur bis zum 29.07.2024, 14:00 Uhr möglich. Weitere Seminarwünsche können in der zweiten Phase bis zum 30.09.2024, 14:00 Uhr abgegeben werden im
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Informationen zur zweiten Phase und zur Vergabe von freien Plätzen.

Die Seminaranmeldung finden Sie im eCampus nach Login unter "Prüfungsverwaltung im OSSC", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
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In allen Seminaren in den Grundmodulen der Bachelor-Studiengänge und im ersten Semester der Masterstudiengänge Empowerment Studies sowie Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung gibt es freie Plätze wenn nicht oben unter Teilnahmebeschränkung etwas anderes vermerkt ist. Studierende im ersten Semester geben ihre Seminarwünsche bis zur Frist der zweiten Phase ab.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
20.09.2024 bis 04.11.2024


Wenn Sie im eCampus einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im eCampus zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im eCampus nach Login unter "Prüfungsverwaltung im OSSC", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
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