Hochschule Düsseldorf |
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften |
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Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails |
aktuelles Semester: WS24/25 | ||||
Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen
eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung. |
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Seminare (Bachelor) >> |
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Semester: | WS24/25 | ||||
Titel: | Refugee Law Clinic - Rechtsberatung für Geflüchtete | ||||
Lehrgebiet/Studienbereich: | Rechtswissenschaften | ||||
Scheine / Modul: | BA Soz Prüfung A 4.1, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnungen 2011/2015/2021/2024) BA Soz Prüfungen S 2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnungen 2011/2015/2021/2024) BA Soz Prüfungen S 9.3: Schwerpunkt: Menschenrechte (Prüfungsordnungen 2011/2015/2021/2024) BA Kipäd Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021) BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015) BA Soz Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2021 (ab Sommersemester 2022)/2024) | ||||
DozentIn: | Terhardt, Kerstin, Prof. Dr. | ||||
Seminarformat: | Seminar möglichst vor Ort, nur soweit das nicht möglich ist, online (Aktuelle Planung - Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn in der ersten Sitzung. Hinweise zum Seminarstart finden Sie in Moodle.) | ||||
Zeit: | Termine in der Blockphase (Raum 03.1.041): 30.09.2024 09:00 - 16:30 Uhr 01.10.2024 09:00 - 16:30 Uhr 02.10.2024 09:00 - 16:30 Uhr 04.10.2024 09:00 - 16:30 Uhr Zusatztermine in der Langzeitphase: 06.11.2024 14:15 - 17:45 Uhr (Raum 03.2.041) 20.11.2024 14:15 - 17:45 Uhr (Raum 03.2.044) 04.12.2024 14:15 - 17:45 Uhr (Raum 03.1.043) 18.12.2024 14:15 - 17:45 Uhr (Raum 03.2.044) 08.01.2025 14:15 - 17:45 Uhr (Raum 03.1.043) | ||||
Seminarumfang: | 4 SWS | ||||
Seminarbeginn: | 30.09 | ||||
Raum: | s. Zeitangabe | ||||
Kommentar: [editieren] | Teilnahmebeschränkung:Dieses Seminar ist auf 20 TeilnehmerInnen beschränkt. (Aufgrund des Konzepts des Seminars, Beratung von Klient*innen in Kooperation mit dem Refugee Law Clinic Düsseldorf e.V. unter Supervision der Dozentin ist eine Teilnehmer*innenbegrenzung erforderlich.)Inhalt:Seit dem Wintersemester 2023/24 besteht eine Kooperation zwischen der HSD und dem Refugee Law Clinic Düsseldorf e.V.. Der Refugee Law Clinic Düsseldorf e.V. bietet Geflüchteten und Asylsuchenden kostenlose Rechtsberatung an. Die Klient*innen werden unter anderem bei Antragstellung, Behördengängen und ähnlichen Anliegen im Bereich des Migrationsrechts unterstützt.Im Rahmen des Seminars Refugee Law Clinic besteht unter den in Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften dargestellten Bedingungen die Möglichkeit, reale Fälle im Bereich Migrationsrecht zu bearbeiten und die Klient*innen zu beraten. Das Seminar bereitet auf diese Aufgabe vor. Zunächst findet ein viertägiges Blockseminar statt, in welchem die Grundlagen für die Tätigkeit in der Refugee Law Clinic vermittelt werden. Die Studierenden, welche die Voraussetzungen erfüllen, führen in der HSD Termine mit Klient*innen durch und klären zunächst den Beratungsbedarf. Anschließend erarbeiten die Studierenden Lösungen und Beratungsvorschläge. In der Langzeitphase finden fünf Seminartermine statt, in welchen dann jeweils die Fälle und die Lösungen erörtert werden, bevor dann die tatsächliche Beratung der Klient*innen erfolgt. Die Studierenden erwerben in dem Seminar das für die Migrationsberatung erforderliche Wissen und können dieses dann direkt in realen Beratungssituationen einsetzen und damit praktische Beratungserfahrung sammeln. Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:Grundsätzliche können alle Studierenden, welche die Voraussetzungen für die Teilnahme an eine A 4.1-Seminar bzw. S/SP2-Seminar erfüllen, an dem Seminar Refugee Law Clinic teilnehmen.Allerdings müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um die Beratung realer Fälle durchzuführen: - Erfolgreicher Besuch des Seminars Einführung in das Migrationsrecht mit dem Schwerpunkt Asylrecht oder des Seminars Migrationsrecht. - Anwesenheit bei allen Blockterminen des Seminars Refugee Law Clinic und zumindest bei dem Termin in der Langzeitseminarphase, in welchem der eigene Beratungsfall / die eigenen Beratungsfälle besprochen werden. Zusätzlich ist es erforderlich, Mitglied im Refugee Law Clinic e.V. zu werden. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt 12,- €. Studierende, welche die aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, können trotzdem an dem Seminar teilnehmen. Sie können allerdings keine Besprechungs- / Beratungstermine mit Klient*innen durchführen, sondern werden stattdessen zu fiktiven oder realen Fällen Lösungen und Beratungsvorschläge erarbeiten. Arbeitsformen:Lehrvortrag, Fallbearbeitung, Gruppenarbeit u. a.Prüfungsleistungen bzw. Testat:Hausarbeit (schriftliche Darstellung der rechtlichen Situation zu einem Beratungsfall mit Beratungsvorschlag und Anschreiben an Klient*in) und Kurzreferat (Vorstellung des maßgeblichen Rechtsproblems aus der Hausarbeit und der Lösung im Seminar)Besonderheit: Da es sich um die Beratung realer Fälle handeln soll, und die Klient*innen nicht lange auf die Beratung warten können, stehen für die Erstellung der Hausarbeit nur knapp zwei Wochen zur Verfügung. Der Umfang der Hausarbeit ist maximal fünf Seiten, die Dauer des Kurzreferates ist maximal 10 Minuten. Die Zeiträume, in denen die Hausarbeiten geschrieben werden können, sind über das Semester verteilt und hängen mit den (vorläufigen) Beratungsterminen zusammen: Ab dem Tag nach den Beratungsterminen, welche (vorläufig festgelegt) am Mittwoch 23.10.2024 18:00 – 20:00 Uhr Mittwoch 06.11.2024 18:00 – 20:00 Uhr Mittwoch 20.11.2024 18:00 – 20:00 Uhr Mittwoch 04.12.2024 18:00 – 20:00 Uhr Mittwoch 18.12.2024 18:00 – 20:00 Uhr stattfinden (Raum 03.1.022), beträgt der Bearbeitungszeitraum dann jeweils 13 Tage. Jeder Studierende muss natürlich nur eine Hausarbeit schreiben und ein Kurzreferat halten. Die Verwendung auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender text- oder sonstige inhaltgenerierende Hilfsmittel (z.B. ChatGPT) ist im Rahmen der Prüfungsleistung nicht zulässig. Basisliteratur:Zu jeder Veranstaltung ist die Gesetzestextesammlung zur Sozialen Arbeit mitzubringen.Eine darüber hinausgehende Literaturliste wird zu Beginn des Seminars ausgehändigt | ||||
Anwesenheit: | Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig! Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen. In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift). In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen. | ||||
Seminaranmeldung: | Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen, im Master Empowerment Studies und im Master Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung war nur bis zum 30.09.2024, 14:00 Uhr möglich. Informationen zur Vergabe von freien Plätzen. | ||||
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung: | Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar: 20.09.2024 bis 01.10.2024 Wenn Sie im eCampus einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im eCampus zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden. eCampus >> (soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben). Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im eCampus nach Login unter "Prüfungsverwaltung im OSSC", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier: Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >> | ||||
eigener Stundenplan: | Die Vormerkung für den persönlichen Stundenplan ist erst nach dem Login möglich. Ihre Logindaten erhalten sie nach der Registrierung für das Online-KomVor. | ||||
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