Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

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Semester:SS20
 
Titel:

Einführung in das Familienrecht von Kindheit und Familie

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Kind Prüfung E4.1.1: Rechtliche Rahmenbedingungen (Prüfungsordnung 2014/2015)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Krause, Elina, Prof. Dr.
 
Zeit:Dienstag,
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:21.04
 
Raum:03.E.001 Hörsaal
 
Kommentar:
[editieren]
Die Seminaranmeldung für dieses Seminar ist abgeschlossen.
Bitte in Moodle prüfen, ob Sie einen Seminarplatz erhalten haben.


Zusätzlich zur Online-Seminaranmeldung ist auch bei Online-Seminaren eine Anmeldung zur Prüfung bzw. zum Testat über das OSSC erforderlich (s.u.).

Das Seminar beginnt um 8.00 h und endet um 11.00 h

Inhalt:

Recht soll als ein erlernbares Instrument von KindheitspädagogeInnen in der praktischen Arbeit kompetent angewendet werden können. Ziel des Seminars ist es, die hierzu notwendigen rechtlichen Grundlagen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und deren Bezugspersonen im institutionellen Kontext zu erarbeiten und die Fähigkeit zu rechtlichem Handeln in Kooperation mit Familien und in Institutionen der Kindheit zu entwickeln.

Themenschwerpunkte des Seminars sind u.a. die verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Vorgaben von Familie und Familienrecht, insbesondere das GG, das BGB (hierbei der allgemeiner Teil, das Familienrecht, das Vertragsrecht und das Deliktsrecht) sowie das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Auch der Kinderschutz in Betreuungseinrichtungen, mithin wie eine mögliche Kindeswohlgefährdung erkannt werden kann und welche weiteren Verfahrensschritte sich daran anschließen, wird intensiv erarbeitet.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Eine regelmäßige, aktive Teilnahme und eigene, vertiefende Nachbearbeitung der Seminarinhalte ist für die Erreichung des Lernziels erforderlich.

Die Bereitschaft zur kontinuierlichen Mitarbeit und zum Selbststudium gilt auch für die Zeitphase der Online-Lehre.

Arbeitsformen:

Lehrvortrag, Diskussion, Textarbeit (Lektüre von Urteilen), Einzel- und Gruppenarbeit.

In der Zeit der Online-Lehre sind die Bereitstellung von Präsentationen, Texten und Aufgaben auf Moodle geplant. Ab dem 21.04. finden Sie dort kontinuierlich sämtliche Informationen.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Hausarbeit, weitere Details werden auf Moodle bekannt gegeben.

Sonstige Informationen:

Das Seminar wird als Online-Seminar starten und ggf. im Verlauf des Semesters auf Präsenz wechseln.

Bitte beachten Sie: Alle weiteren Infos und Aktualisierungen finden Sie ab dem 21.04. auf Moodle.

Basisliteratur:

Von Anfang an erforderlich (auch für die Zeit der Online-Lehre!) und zu jeder Lehrveranstaltung mitzubringen: Gesetze für die Soziale Arbeit: Die Textsammlung für Sozialberufe, Nomos Verlag.

Weitere Literaturempfehlungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben, ein Semesterapparat wird eingerichtet.

Leseempfehlung vorab: Wabnitz, R. (2019): Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit, 5. Aufl.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
20.04.2020 bis 11.05.2020


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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