Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Semester:WS20/21
 
Titel:

Medizinrecht und Patientenverfügung - die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung A 4.1, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 10.1-3: Schwerpunkt: Soziale Arbeit im demografischen Wandel - Soziale Arbeit mit Älteren (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Hauschild, Flavia, Dr.
 
Seminarformat:Im Wintersemester 2020/21 werden die Seminare überwiegend online stattfinden, es gibt aber die Option in kleinen Gruppen auch Termine vor Ort durchzuführen. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Reines Onlineseminar

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:26.10. - 30.10.2020, jeweils 9.00-17.00 Uhr (Klausur oder besondere Prüfungsleistung am Freitagnachmittag)
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:26.10
 
Raum:Moodle, Teams, ...
 
Kommentar:
[editieren]
Soziale Arbeit hat ihren festen Platz im Gesundheitswesen. Namentlich im Krankenhaus, in der Demenz-Beratung oder in der palliativen Begleitung entwickelt sich die Soziale Arbeit in den letzten Jahren dynamisch.
Auch das Recht reagiert auf den medizinischen Fortschritt, auf eine alternde Gesellschaft und veränderte familiäre Rollenverständnisse. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten – es spielt die tragende Rolle zwischen Arzt und Patient im Rahmen der ärztlichen Heilbehandlung und bei der Planung für den Umgang mit dem Fall zukünftig ausfallender Einwilligungsfähigkeit.
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere Entscheidungen zur Ausgestaltung wirksamer Patientenverfügungen getroffen und damit die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechtes unterstrichen und präzisiert. Im Februar 2020 hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Themenkreis „selbstbestimmtes Sterben“ geäußert und Wichtiges für einen verfassungsgemäßen rechtlichen Umgang in Gesellschaft und Staat festgestellt.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 45 TeilnehmerInnen beschränkt. (Didaktisches Konzept)

Inhalt:

Das Seminar stellt medizinrechtliche Grundbegriffe vor: Behandlungsvertrag, Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung, ärztliche Aufklärungs- und Verschwiegenheitspflichten, Patientenakte.
Einen Schwerpunkt bildet der Umgang mit ausfallender Selbstbestimmung in Behandlungssituationen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung werden als für die Praxis relevante rechtliche Formen näher beleuchtet.

Es soll der Blick geschärft werden für die unterschiedlichen Interessen von Patienten/-innen, Ärzten/Ärztinnen, Pflegenden, Angehörigen, Krankenhausverwaltung und Krankenkasse.
Typische Konfliktthemen im Gesundheitswesen, bewährte und neue Methoden der Konfliktbearbeitung außerhalb der Gerichte werden vorgestellt. Hier kommt dem Sozialarbeiter / der Sozialarbeiterin im Verhältnis zu den einzelnen Interessengruppen eine „Übersetzerrolle“ zu; sie wird im Rollenspiel veranschaulicht.

Schließlich wird die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts u.a. unter dem Gesichtspunkt untersucht werden, welche Grundrechte in diesem Themenfeld eine Rolle spielen.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Das Seminar richtet sich bevorzugt an Studierende, die Interesse an oder Erfahrung in der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen mitbringen.

Arbeitsformen:

Lehrvortrag, Präsentation, Diskussion, Fallbearbeitung in der Gruppe, Vorbereitung kurzer Texte und Falllösungen.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Das Seminar wird als reines Online-Seminar stattfinden.
Die Prüfungsleistung wird als besondere Prüfungsleistung im Sinne des § 21 RahmenPO zu erbringen sein, die Aufgabenstellung auf Moodle hochgeladen werden.
Damit wird der Lehr- und Lernmethode sowie den Lehrinhalten in diesem Semester Rechnung getragen. Die Prüfungsaufgaben werden Wissenselemente, Transferaufgaben und Elemente höchstpersönlicher, auf im Seminar vermittelten ethischen Grundlagen basierender Einschätzung enthalten. Letztere bedürfen eine gewisse Zeit des inneren Abwägens.
Die Aufgabenstellung wird deshalb innerhalb von acht Stunden schriftlich in häuslicher Einzelleistung zu bearbeiten sein. Das Zeitfenster hierfür liegt zwischen Freitag, dem 30.10.2020, 16.00 Uhr, und Montag, dem 02.11.2020, 17.00 Uhr.
Einzelheiten werden am Montag, den 26.10.2020 ab 9.00 Uhr bekanntgegeben werden.

Basisliteratur:

Bitte bereits am 26.10. und alle weiteren Tage mitbringen: „Gesetze für die soziale Arbeit: Die Textsammlung für Sozialberufe“, Nomos Verlag, 10. Auflage 2020/21

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
28.09.2020 bis 28.10.2020


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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