Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
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Semester:WS21/22
 
Titel:

Klimapolitik

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Politikwissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfungen A 3.1, Modul: Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 im Wintersemester 2021/22)
 
DozentIn:Eichener, Volker, Prof. Dr. habil.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Reines Onlineseminar

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Donnerstag,
11:00 Uhr bis 14:15 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:14.10
 
Raum:online
 
Kommentar:
[editieren]

Inhalt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz vom 24. März 2021 klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Klimaschutz gibt, dass der Staat verpflichtet ist, Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu ergreifen und dass diese Maßnahmen so schnell kommen müssen und so wirksam sein müssen, dass künftige Generation nicht zu unzumutbarer Enthaltsamkeit gezwungen sein werden. Das Gericht hat ferner festgestellt, dass der Klimaschutz Einschränkungen bei anderen Grundrechten erfordert, die umso einschneidender werden, je weiter der Klimawandel voranschreitet. Der Bundesgesetzgeber ist verpflichtet worden, das Tempo der CO2-Minderungen zu verschärfen und für die Zeit nach 2030 einen CO2-Minderungsplan zu erlassen, der zur Klimaneutralität führt, bevor das nationale CO2-Budget aufgebraucht ist.

Das Bundeskabinett hat daraufhin am 12. Mai 2021 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der bis 2030 eine Minderung der CO2-Emissionen um 65% gegenüber dem Stand von 1990 anstrebt und Klimaneutralität bis 2045. Diese Maßnahmen werden für die Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von Konsequenzen aufweisen:

- Die Heizkosten werden sie durch die Bepreisung von CO2 tendenziell erhöhen.
- Die Mieten werden steigen, weil die Vermieter zur energetischen Modernisierung der Wohnungen gedrängt werden.
- Die Kosten für Mobilität werden steigen.
- Zahlreiche Produkte werden teurer.
- Die Steuern werden erhöht.
- Das Wohlstandsniveau wird generell sinken.

Das Bundesverfassungsgericht legt aber Wert darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig auf die Klimaschutzmaßnahmen einstellen können, beispielsweise indem sie Arbeitsorte bzw. Wohnorte so wählen, dass die Pendeldistanzen niedrig sind, indem sie Wohnungen beziehen, die keine hohen Energiekosten verursachen, indem sie auf die Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verzichten.

Wenn der Klimaschutz künftig Priorität vor anderen politischen Zielen erhält, hat dies weitreichende Konsequenzen für das Handeln von Politik und Verwaltung auf allen Ebenen von der Kommune bis zu internationalen Organisationen. Die sozialen Härten, die mit dem Klimaschutz einhergehen werden, stellen die Sozialpolitik vor neue Herausforderungen.

Das Seminar will Handlungsfelder der Klimapolitik aufzeigen, (alternative) Klimaschutzmaßnahmen diskutieren, politische Konsequenzen ableiten und sozialpolitische Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten thematisieren.

Arbeitsformen:

Dieses Seminar beginnt mit zwei TEAMS-Sitzungen am 14.10. und am 23.10., bei denen die Vergabe der Themen erfolgt (alternativ über Moodle). Während des Semesters erarbeiten die Studierenden ihre Themen und fertigen dazu Hausarbeiten an. Über die Plattform Moodle findet ein Austausch statt. Bei Moodle werden auch die Hausarbeiten hochgeladen, so dass sie allen Seminarteilnehmer/innen zur Verfügung stehen. Am Ende der Vorlesungszeit findet dann die Abschlussdiskussion statt.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Hausarbeit (ca. 12-18 Seiten Umfang, bei Gruppenarbeiten entsprechend mehr).

Basisliteratur:

Helge Peukert: Klimaneutralität jetzt! Politiken der Klimaneutralität auf dem Prüfstand: IPCC-Berichte, Pariser Abkommen, europäischer Emissionshandel und Green Deal, internationale freiwillige Klimakompensationsprojekte und die deutsche Klimapolitik. Marburg: Metropolis 2021.

Ich empfehle dieses Buch, weil es besonders aktuell ist und bereits das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aufgreift und weil es von einem kompetenten Wissenschaftler verfasst worden ist und ein ernstzunehmendes Niveau aufweist. Es ist auch einigermaßen preisgünstig und beim Metropolis-Verlag auch noch etwas günstiger als eBook zum Download zu haben.

Eine wichtige Quelle für Materialien und Berichte sind die Websites des Umweltbundesamts (https://www.umweltbundesamt.de) und des Wuppertal-Instituts für Klima, Energie, Umwelt (https://wupperinst.org). Zentral sind auch die Berichte des Weltklimarats IPCC (https://www.de-ipcc.de).

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
24.09.2021 bis 15.11.2021


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

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