Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Semester:WS20/21
 
Titel:

Sozialrecht für die Soziale Arbeit - Vertiefungskurs

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung A 4.1, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 1.1-3: Schwerpunkt: Arbeitsmarkt, Beruflichkeit und Soziale Arbeit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen S 3.1: Schwerpunkt: Bewegungs- und Erlebnispädagogik (Prüfungsordnung 2011/2015)
BA Kind Prüfung SP3.1: Schwerpunkt: Bewegungs- und Erlebnispädagogik (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 10.1-3: Schwerpunkt: Soziale Arbeit im demografischen Wandel - Soziale Arbeit mit Älteren (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung H3.2.1: Diversität von Kindheit und Familie - exemplarische Vertiefung (Prüfungsordnung 2014/2015)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Beneschovsky, Rainer
 
Seminarformat:Im Wintersemester 2020/21 werden die Seminare überwiegend online stattfinden, es gibt aber die Option in kleinen Gruppen auch Termine vor Ort durchzuführen. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Onlineseminar, ergänzt durch Treffen vor Ort, soweit möglich

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Freitag,
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:20.11
 
Raum:Online (optional 04.E.002)
 
Kommentar:
[editieren]
Derzeit ist noch unklar, ob das Seminar ab dem 20. November 2020 als Präsenzseminar in der HSD durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund startet das Seminar zunächst als Online-Seminar. Präsenztermine können im Laufe des Sommersemesters noch dazu kommen. Gleichwohl ist es auch möglich, das gesamte Seminar bzw. alle Lerninhalte über Moodle zu verfolgen. Zum Datum und zur Art der Prüfungsleistung gibt es zu Seminarbeginn weitere Informationen.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 60 TeilnehmerInnen beschränkt. (didaktisches Konzept der Gruppenarbeiten)

Inhalt:

In enger Anbindung an die praktische Tätigkeit in der Sozialarbeit werden in diesem Seminar die Systematik und die Grundlagen des Sozialrechts vermittelt und anhand von Übungsfällen aus den relevanten Problemkreisen praktisch angewandt:

- Die einzelnen Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und Unfallversicherung,
- Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe,
- Inklusion von Menschen mit Behinderung, Rehabilitation,
- Verfahrensvorschriften, Rechtsmittel und Mediation,
- Grundlagen der Beratung.

Arbeitsformen:

Lehrvortrag, Kurzfilme, Diskussionen, Fallbearbeitung in Kleingruppen.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Klausur (soweit möglich).

Falls keine Klausur durchführbar ist, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen zwei besonderen Prüfungsleistungen nach § 21 RahmenPO:

1. Ab dem 15. Januar 2021 steht auf Moodle ein Fall bereit, welcher im Rahmen einer Hausarbeit bearbeitet werden kann (hierbei sind die Vorgaben des WAS-Readers zum wissenschaftlichen Arbeiten einzuhalten). Es gelten die bereits bekannt gegebenen Bewertungskriterien für Hausarbeiten. Weitere Details dazu werden rechtzeitig auf Moodle veröffentlicht. In der Hausarbeit geht es um detailliertes Wissen, strukturelles Wissen und fachliche Einschätzungen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Einzelleistung (keine Gruppenarbeit). Die Abgabe muss als Word- oder PdF-Dokument (per E-Mail) spätestens bis zum 14. März 2021, 18:00 Uhr, an die E-Mail-Adresse rainer.beneschovsky@hs-duesseldorf.de, erfolgen. Weitere Details dazu werden auf Moodle bekannt gegeben.

Alternativ:

2. Am 29. Januar 2021 steht ab 09:00 Uhr auf Moodle eine besondere Fallübung (Kurzfälle und Fragen) bereit. Die Prüfungsaufgaben werden detailliertes Wissen, strukturelles Wissen und fachliche Einschätzungen abfragen. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt ca. 6 Stunden, wobei Sie sich die Zeit frei einteilen dürfen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Einzelleistung (keine Gruppenarbeit). Die Abgabe muss als Word- oder PdF-Dokument (per E-Mail) spätestens bis zum 29. Januar 2021, 18:00 Uhr, an die E-Mail-Adresse rainer.beneschovsky@hs-duesseldorf.de, erfolgen. Weitere Details dazu werden auf Moodle bekannt gegeben. Studierende, die keinen Computer besitzen, dürfen die Lösung auch handschriftlich erstellen und als Scan/Foto zusenden.

Für beide Varianten gilt:
Sie müssen nicht vorab anzeigen, welche Variante Sie wählen. Ihre Wahl treffen Sie mit der fristgerechten Abgabe der jeweiligen Prüfungsleistung. Sollten Sie zum Beispiel die besondere Fallübung auf Moodle nicht abschließen bzw. die Lösung nicht fristgerecht zurücksenden, dürfen Sie dennoch die Hausarbeit schreiben. Bei Studierenden, die die besondere Fallübung auf Moodle fristgerecht eingereicht haben, wird nur diese Prüfungsleistung bewertet.

Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung oder aufgrund familiärer Fürsorge Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, sollten sich bei mir bzw. beim Prüfungsausschuss vorab melden, wenn sie einen Nachteil im Vergleich zu den anderen Studierenden befürchten.

Basisliteratur:

Von Anfang an erforderlich: „Gesetze für die Soziale Arbeit: Die Textsammlung für Sozialberufe“, Nomos Verlag (oder eine vergleichbare Gesetzessammlung).

Weitere Literaturempfehlungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
28.09.2020 bis 07.12.2020


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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